Lexikon -Kosmetische Operationen
Die Unfallversicherung erstattet die Kosten für die kosmetische Operation (inkl. Klinikkosten, Arzthonorare ...) bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme.
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Die Unfallversicherung erstattet die Kosten für die kosmetische Operation (inkl. Klinikkosten, Arzthonorare ...) bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme.
