Lexikon -Keller
Beim Abschluss einer
Haus- und Wohngebäudeversicherung
ist unbedingt anzugeben, ob das Haus unterkellert bzw. teilunterkellert ist.
Keller zählen nicht als Vollgeschoss.
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Beim Abschluss einer
Haus- und Wohngebäudeversicherung
ist unbedingt anzugeben, ob das Haus unterkellert bzw. teilunterkellert ist.
Keller zählen nicht als Vollgeschoss.
