Lexikon -Anstellungsvertrags-Rechtsschutz für Geschäftsführer und Vorständen Wartezeit
Der Arbeits-Rechtschutz bringt für diese Risikogruppe somit keine Deckung. Diese ist nur über ein besonderes Produkt zu realisieren, den sogenannten Anstellungsvertrags-Rechtschutz.
In der Rechtsschutzversicherung gilt bei verschiendenen Leistungsarten eine Wartezeit von 3 Monaten, d.h. der Versicherungsschutz tritt erst nach Ablauf dieser Wartezeit ein.
Bei folgende Leistungsarten ist unter Berücksichtigung der Mitversicherung die Wartezeit zu berücksichtigen:
